De-facto ist Cannabis bei uns in Österreich bereits schon Entkriminalisiert!
Das Bundesministerium für Gesundheit unter der Leitung von Bundesministerin Sabine Oberhauser (SPÖ), gibt in einer vom Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen eingeholten Stellungnahme zu, dass „Der Erwerb und Besitz von Cannabis, sofern er nicht auf Drogenhandel zielt, in Österreich de facto entkriminalisiert ist“ !
Alles begann im August des Vorjahres, mit einer im Nationalrat eingebrachten Bürgerinitiative (53/BI) mit der Forderung -„Herausnahme von Cannabis aus dem Suchtmittelgesetzt„, damals noch mit 602 Unterschriften. Der Vollständigkeit wegen sei erwähnt das eine Bürgerinitiative um von Nationalrat behandelt zu werden mindestens 500 rechtsgültige Unterschriften benötigt, mittlerweile haben bereits 32.381 dies Bürgerinitiative unterschrieben. Seit heute sind keine Unterschriften mehr möglich da die Beschlussfassung im Ausschuss bereits durchgeführt wird.
Bereits Im Januar diesen Jahres wurde diese Bürgerinitiative (53/BI) -„Herausnahme von Cannabis aus dem Suchtmittelgesetzt“ im Parlament vom Petitionsausschuss behandelt. Die eingebrachte Bürgerinitiative fordert aber nicht nur die Herausnahme von Cannabis aus dem Suchtmittelgesetzt, nein auch der Anbau und die Herstellung von Cannabis für den persönlichen Konsum, als auch der Erwerb und Besitz von geringen Mangen für Personen ab 16 Jahren zu legalisieren. Die Debatte im Petitionsausschuss wurde vom Ausschuss damals einstimmig vertagt.
Der Petitionsausschuss war nicht dumm, holte sich natürlich von verschieden Ministerien Stellungnahmen ein, steht ihnen ja auch gesetzlich zu. Es wurden Stellungnahmen vom Ministerium für Justiz, vom Ministerium für Verkehr Technologie und Innovationen und natürlich vom Ministerium für Gesundheit eingeholt.
Spannend bitte schaut euch den Datumsverlauf mal an
04.08.2014 Einlangen der Bürgerinitiative (53/BI) „Herausnahme von Cannabis aus dem Suchtmittelgesetzt“
19.11.2014 Einlangen der Stellungnahme im Nationalrat vom Gesundheitsministerium
27.01.2015 Ausschusssitzung des Nationalrats und Behandlung Bürgerinitiative (53/BI) -!!einstimmig vertagt an diesem Tag!!
29.01.2015 Einlangen der Stellungnahme im Nationalrat vom Verkehrsministerium
14.04.2015 Ausschusssitzung des Nationalrates und Behandlung Bürgerinitiative (53/BI) -!! einstimmig vertagt an diesem Tag!!
16.06.2015 Einlangen der Stellungnahme im Nationalrat vom Justizministerium
25.06.2015 Sitzung des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen im Nationalrat. Tagesordnungspunkt 19 Bürgerinitiative (53/BI) „Herausnahme von Cannabis aus dem Suchtmittelgesetzt“
….Ausgang dieser Sitzung ist zwar für uns Bürger noch unbekannt, aber es gibt nur zwei Möglichkeiten „einstimmig vertagt an diesem Tag“ oder es fehlt noch die Stellungnahme vom Landwirtschaftsministerium, -Ministerium für Inneres,-Ministerium für Finanzen, -Ministerium für Familie und Jugend, eventuelle noch Ministerium für Wissenschaft Forschung und Wirtschaft mehr kommen wirklich nicht mehr in Frage.
Aber dies Soll uns ja nicht beunruhigen denn in der Stellungnahme des Ministeriums für Gesundheit , verfasst am 07.11.2014 und im National am 19.11.2014 eingelangt gibt es einen Absatz, welcher eindeutig in seiner Stellungnahme offen einräumt das Cannabis in Österreich zum eigengebrauch de-facto schon bereits Entkriminalisiert ist!
Auszug aus der Orginal Stellungnahme des Gesundheitsministerium:
...Österreich hat mit dem Prinzip „Helfen statt Strafen" seit den 1970er
Jahren einen anderen Weg beschriften und sukzessive ausgebaut.
Die gesetzliche Umsetzung dieses Prinzips stellt darauf ab,
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften -
also etwa den Erwerb und Besitz von Cannabis ohne
medizinische oder wissenschaftliche Legitimation
- zu entkriminalisieren, sofern das Zuwiderhandeln
nicht auf Drogenhandel ausgerichtet ist.
Österreich hat sich seither zu einer differenzierten Lösungsstrategie
bekannt, wonach krimineller Drogenhandel streng geahndet
und bestraft werden soll,
während bei Drogenkonsum und Drogensucht die Erhaltung,
Förderung oder Wiederherstellung der Gesundheit klar im Vordergrund stehen.
De-facto Entkriminalisierung des Konsums
im Suchtmittelgesetz bei gleichzeitig engem
Konnex zwischen Strafverfahren und gesundheitsbezogenen Maßnahmen:
Der Erwerb und Besitz von Cannabis,
sofern er nicht auf Drogenhandel zielt,
ist in Österreich de facto entkriminalisiert,
und flankierend eine starke Verbindung zwischen
dem Suchtmittelstrafrecht und gesundheitsbezogenen
Maßnahmen hergestellt worden.
Gemäß § 35 Suchtmittelgesetz (SMG) muss die Staatsanwaltschaft
von der Verfolgung einer Suchtmittel-Straftat,
die ausschließlich für den eigenen persönlichen Gebrauch
des Beschuldigten oder den persönlichen Gebrauch
eines anderen begangen worden ist, ohne dass der Beschuldigte
daraus einen Vorteil gezogen hat,
unter Bestimmung einer Probezeit
von einem Jahr bis zu zwei Jahren vorläufig zurücktreten
Stellungnahme BmfG PDF – hier Organal Stellungnahme des Bundesministerium für Gesundheit als PDF Datei
somit ist der der Erwerb und Besitz von Cannabis, sofern er nicht auf Drogenhandel zielt,in Österreich de facto entkriminalisiert
herzliche WEED Grüße Freunde
Also irgendwie hat man das gemerkt und gespürt, der erste Schritt ist also schon getan und das heimlich und durch die Hintertür, wie ironisch! 😉
LikeLike
Ich finde des sollte verboten sein
LikeLike
Mit de facto wird ein Umstand benannt, der als weit verbreitet und allgemein anerkannt gilt, auch wenn er nicht durch entsprechende Institutionen formal als de jure festgelegt ist: de jure bezeichnet den rechtlichen Soll-Zustand, de facto den tatsächlichen Ist-Zustand.
Auf deutsch wenn sie dir am orsch gehen wollen, können sie das tun, des bringt unterm strich nix!
LikeLike